Wednesday 24 May 2017

Steuer Stock Options Luxembourg

Wenn Sie eine Option erhalten, Aktien als Zahlung für Ihre Dienstleistungen zu kaufen, können Sie Einkommen haben, wenn Sie die Option erhalten, wenn Sie die Option ausüben oder wenn Sie über die Option oder den Bestand verfügen, der bei der Ausübung der Option erhalten wurde. Es gibt zwei Arten von Aktienoptionen: Optionen, die im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans oder eines Anreizoptionsplans (ISO-Plan) gewährt werden, sind gesetzliche Aktienoptionen. Aktienoptionen, die weder im Rahmen eines Mitarbeiteraktienplans noch eines ISO-Plans gewährt werden, sind nicht statutarische Aktienoptionen. Siehe Publikation 525. Steuerpflichtiges und unentschuldbares Einkommen. Ob Sie eine gesetzliche oder nicht rechtsfähige Aktienoption erhalten haben. Gesetzliche Aktienoptionen Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine gesetzliche Aktienoption gewährt, nehmen Sie in der Regel keinen Betrag in Ihr Bruttoeinkommen ein, wenn Sie die Option erhalten oder ausüben. Sie können jedoch in dem Jahr, in dem Sie eine ISO ausüben, eine alternative Mindeststeuer erheben. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung zum Formular 6251 (PDF). Sie haben steuerpflichtige Einkommen oder abziehbaren Verlust, wenn Sie die Aktie, die Sie durch die Ausübung der Option gekauft. Sie in der Regel behandeln diesen Betrag als Kapitalgewinn oder Verlust. Allerdings, wenn Sie nicht erfüllen besondere Haltedauer Anforderungen, müssen Sie Einkommen aus dem Verkauf als normales Einkommen zu behandeln. Fügen Sie diese Beträge, die als Löhne behandelt werden, auf der Grundlage der Aktie bei der Bestimmung der Gewinn oder Verlust auf die Bestände Verfügung. In der Publikation 525 finden Sie nähere Angaben zur Art der Aktienoption sowie zu den Regeln für die Erfassung der Erträge und die Ertragsrealisierung. Incentive Stock Option - Nach einer ISO-Ausübung, sollten Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber ein Formular 3921 (PDF), Ausübung einer Incentive Stock Option Gemäß § 422 (b). Dieses Formular berichtet über wichtige Termine und Werte, die erforderlich sind, um die korrekte Höhe des Kapitals und ordentlichen Erträge (falls zutreffend) bei der Rückgabe gemeldet zu bestimmen. Mitarbeiterbeteiligungsplan - Nach Ihrer ersten Übertragung oder Veräußerung von Aktien, die durch Ausübung einer im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsplans gewährten Option erworben wurden, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Formular 3922 (PDF), Übertragung von Aktien, die durch einen Mitarbeiteraktienkatalog erworben wurden Abschnitt 423 (c). Dieses Formular wird wichtige Daten und Werte berichten, die erforderlich sind, um die korrekte Höhe des Kapitals und des ordentlichen Einkommens zu bestimmen, die bei Ihrer Rückkehr gemeldet werden. Nicht-statutarische Aktienoptionen Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine nicht-statutarische Aktienoption gewährt, hängt die Höhe des Einkommens und die Zeit für die Einbeziehung davon ab, ob der Marktwert der Option leicht ermittelt werden kann. Leicht ermittelbarer Marktwert - Wenn eine Option aktiv auf einem etablierten Markt gehandelt wird, können Sie den Marktwert der Option leicht bestimmen. Siehe Publikation 525 für andere Umstände, unter denen Sie leicht den Marktwert einer Option bestimmen kann und die Regeln zu bestimmen, wann Sie Einkommen für eine Option mit einem leicht bestimmbaren Marktwert melden. Nicht leicht ermittelbarer Marktwert - Die meisten nicht-statutarischen Optionen haben keinen leicht bestimmbaren Marktwert. Für nicht statutarische Optionen ohne einen leicht bestimmbaren Marktwert gibt es kein steuerbares Ereignis, wenn die Option gewährt wird, aber Sie müssen den fairen Marktwert der erhaltenen Aktie bei Ausübung, abzüglich des gezahlten Betrages, bei der Ausübung der Option in den Gewinn einbeziehen. Sie haben steuerpflichtige Einkünfte oder abziehbaren Verlust, wenn Sie die Aktie verkaufen, die Sie durch Ausübung der Option erhalten haben. Sie in der Regel behandeln diesen Betrag als Kapitalgewinn oder Verlust. Spezifische Informationen und Berichtsanforderungen finden Sie unter Publikation 525. Seite Zuletzt aktualisiert am: Oktober 10, 2016Stockoptionen: Neues Rundschreiben Am 20. Dezember 2012 haben die luxemburgischen Steuerbehörden eine geänderte Fassung des Rundschreibens LIR 104/2 über die Besteuerung von Beständen herausgegeben (Circular), die das Circular LIR 104/2 vom 11. Januar 2002 ersetzt. Bisher wurden frei übertragbare (nicht börsennotierte) Aktienoptionen, die bei der Gewährung steuerpflichtig sind, für die Körperschaftssteuer in Höhe von 7,5 des Werts bewertet Der zugrunde liegenden Aktien / Vermögenswerte (sofern eine Bewertung nicht durch Anwendung eines anerkannten Bewertungsansatzes wie die Bewertungsmethoden der US-Ökonomen Myron Scholes und Fischer Black oder einer anderen vergleichbaren Bewertungsmethode erfolgt). Das Rundschreiben wird an dieser Stelle modifiziert und sieht vor, dass die Optionen nunmehr mit 17,5% des Werts der zugrunde liegenden Aktien / Vermögenswerte bewertet werden (es sei denn, es erfolgt eine Bewertung auf Basis einer anerkannten Bewertungsmethode). Das Rundschreiben gibt (genauso wie das frühere Rundschreiben) keine näheren Angaben darüber, aus welchen Gründen diese Pauschalbewertung erfolgt. Es ist umstritten, ob eine solche Pauschalbewertung in Gerichtsverfahren stattfinden könnte. Die Bestimmungen des Rundschreibens für nicht frei übertragbare Optionen und andere Mitarbeiterbeteiligungspläne werden durch das geänderte Rundschreiben nicht berührt. Die Gewährung nicht übertragbarer Aktienoptionen wird von den luxemburgischen Steuerbehörden nicht als steuerpflichtiges Ereignis betrachtet. Ist jedoch der Basispreis der Option niedriger als der Marktwert der Aktien, wird der Arbeitnehmer grundsätzlich zum Zeitpunkt der Ausübung der Besteuerung und der Sozialversicherungsbeiträge unterliegen. Tatsächlich ist die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Ausübungspreis als Vorteil in der Art (en avantage Natur) als abgeleitet von einer angestellten Tätigkeit (revenu Düne Besetzung salarie) und in der gleichen Art und Weise wie ein gewöhnlicher Gehalt besteuert. Sofern die erworbenen Aktien nach der Ausübung unveräußerlich bleiben, steht für jedes Jahr, in dem die Aktien gesperrt bleiben, eine Kürzung in Höhe von 5 des Marktwerts der erworbenen Aktien zur Verfügung. Die maximale Kürzung jedoch ist nach oben begrenzt auf 20. Das Rundschreiben erlaubt nur die ernste Krankheit, Invalidität oder Tod des Arbeitnehmers als zulässig frühen Exit-Szenarien ohne Minderung zurückzuerobern. Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung der Aktien und aus den Aktien abgeleitete Dividenden werden nicht als Gehalt betrachtet und nach den üblichen Steuervorschriften besteuert. Kapitalgewinne sind daher grundsätzlich steuerfrei, sofern der Verkauf mehr als 6 Monate nach dem Erwerb der Aktien erfolgt. Suchfeld Treffen Sie uns. Kontaktieren Sie uns Elvinger, Hoss amp Prussen 2, Place Winston Churchill BP 425 L-2014 Luxemburg Tel: 352 44 66 44 0 Fax: 352 44 22 55Luxembourg: Rundschreiben bietet neue Regeln für Aktienoptionspläne Aktienoptionspläne in Luxemburg Die Regeln Gelten für alle am 1. Januar 2016 aufgestellten Aktienoptionsprogramme. Lesen Sie einen Bericht vom Dezember 2015 PDF 84 KB, den das KPMG-Mitglied in Luxemburg vorbereitet hat: Aktienoptionspläne: Neues Rundschreiben zur Besteuerung von Aktienoptionen im Zusammenhang mit Aktienkäufen, Die luxemburgischen Steuerbehörden Das KPMG-Logo und - Namen sind Marken von KPMG International. KPMG International ist eine Schweizer Genossenschaft, die als Koordinationsstelle für ein Netzwerk unabhängiger Mitgliedsunternehmen fungiert. KPMG International stellt weder Audit noch andere Client Services zur Verfügung. Solche Dienstleistungen werden ausschließlich von Mitgliedsunternehmen in ihren jeweiligen geografischen Gebieten erbracht. KPMG International und seine Mitgliedsunternehmen sind rechtlich eigenständige und separate Gesellschaften. Sie sind nicht und nichts hierin enthalten sind, um diese Einheiten in die Beziehung von Eltern, Tochtergesellschaften, Agenten, Partner oder Joint-Ventures. Kein Mitglied ist berechtigt, KPMG International oder irgendein Mitglied in irgendeiner Weise zu verpflichten oder zu binden (tatsächliche, offensichtliche, implizite oder sonstige). Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und sollen nicht auf die Umstände einer bestimmten Person oder Einrichtung ausgerichtet sein. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, kann es keine Garantie dafür geben, dass diese Informationen zum Zeitpunkt des Empfangs korrekt sind oder dass sie auch in Zukunft korrekt sein werden. Niemand sollte ohne entsprechende fachliche Beratung nach einer sorgfältigen Prüfung der jeweiligen Situation auf solche Informationen reagieren. Für weitere Informationen wenden Sie sich an KPMGx27s Federal Tax Legislative and Regulatory Services Group unter: 1 202 533 4366, 1801 K Street NW, Washington, DC 20006. Verbinden Sie mit uns


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